WISSEN · FÖRDERUNG & FINANZIERUNG
Soziale Wohnraumförderung Schleswig-Holstein 2027
Schleswig-Holstein führt die Soziale Wohnraumförderung 2027 auf Rekordniveau fort. Gemeinsam mit Bundesmitteln stehen erneut 400 Millionen Euro zur Verfügung. Für Projektentwickler, Kommunen und Wohnungsunternehmen ist dabei nicht nur die Förderhöhe entscheidend, sondern vor allem das vorgelagerte Auswahl- und Vorqualifizierungsverfahren.
400 Millionen Euro – aber kein automatischer Förderzugang
Die Mittel für 2027 werden nicht allein nach Eingang eines späteren Förderantrags vergeben. Zunächst müssen Vorhaben vorqualifiziert und in die kommunale Vorhabenplanung eingebunden werden. Nur Projekte, die diese Stufe erreichen, kommen für die Fördermittelauswahl 2027 in Betracht.
Für Bauherren bedeutet das: Förderstrategie, kommunaler Bedarf, Projektstand und Wirtschaftlichkeit müssen früh zusammengeführt werden.
Wichtige Termine für das Förderjahr 2027
Stand: 02. Oktober 2026
Abgelaufen: Kommunale Vorhabenliste bis 01.09.2026; Vorqualifizierungsunterlagen bei der IB.SH bis 30.09.2026.
Als Nächstes: Voraussichtliche Projektauswahl Ende November/Anfang Dezember 2026.
Bei neuen oder unvollständigen Vorhaben die weitere Berücksichtigung direkt mit IB.SH und Kommune klären. Eine nachträgliche Aufnahme ist nicht zugesichert.
Welche Kriterien spielen bei der Auswahl eine Rolle?
Nach Angaben des Landes werden unter anderem die städtebaulichen Ziele der Kommunen, die Reihenfolge auf der kommunalen Vorhabenliste, eine bedarfsangemessene Verteilung zwischen den Wohnungsmarktregionen sowie die Wartezeit einzelner Projekte berücksichtigt.
Für ausgewählte Projekte beginnt anschließend das formelle Förderverfahren. Nach dem ARGE-Erstvermerk ist der Förderantrag innerhalb von vier Wochen zu stellen; anschließend müssen die Projekte innerhalb von sechs Monaten so weit konkretisiert werden, dass eine Förderzusage möglich ist und 2027 mit dem Bau begonnen werden kann.
Förderung ist Teil der Projektentwicklung – nicht ein nachträglicher Zusatz
Bei gefördertem Wohnungsbau beeinflussen Förderbedingungen unmittelbar Grundstücksausnutzung, Wohnungsgrößen, Kostenobergrenzen, Standards, Finanzierung und Terminplanung. Deshalb sollte die Förderfähigkeit bereits in frühen Projektphasen gemeinsam mit Baurecht, Baukosten und Realisierungsmodell geprüft werden.
Genau hier greifen Projekt-Check, Projektentwicklung und Bezahlbar Bauen ineinander.
Quellen & weiterführende Informationen
Land Schleswig-Holstein: Förderkriterien und Verfahren in der sozialen Wohnraumförderung – Förderjahr 2027
Offizielle Informationen zum Verfahren 2027
Land Schleswig-Holstein: Soziale Wohnraumförderung 2027 – erneut 400 Millionen Euro
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