WISSEN & EINORDNUNG

Bauwissen

Aktuelle Entwicklungen aus Baurecht, Standards und Baupraxis – kompakt eingeordnet aus Sicht von Bauherren und Projekten.

Wir ordnen Baurecht, Standards und Vergabe nach ihrer Wirkung auf Machbarkeit, Kosten und Termine ein.

Öffentliche Bauvorhaben: Die kommunale Infrastrukturförderung in Schleswig-Holstein ist seit Juli 2026 gestartet. Für Auftraggeber kommt es jetzt auf belastbare Projektvorbereitung, Kostenplanung und Vergabereife an.

Kommunale Förderung und aktuelle Förderfristen · DiPlan|SH · Klimaangepasstes Bauen

Bau-Turbo: § 246e BauGB

Stand: 02. Oktober 2026

§ 246e BauGB eröffnet bis Ende 2030 mit Zustimmung der Gemeinde Abweichungsmöglichkeiten für Wohnungsneubau, Erweiterungen und Umnutzungen zu Wohnzwecken. Öffentliche Belange, Nachbarinteressen und gegebenenfalls Umweltprüfungen bleiben zu berücksichtigen.

Wichtig: Die Drei-Monats-Frist gilt für die Gemeindezustimmung ab Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann sie verlängern. Sie ist keine Zusage einer Baugenehmigung binnen drei Monaten.

Wir prüfen den passenden Genehmigungsweg früh mit den zuständigen Stellen.

§ 246e BauGB · § 36a BauGB

Hamburg-Standard: Kosten anders denken

Stand: September 2026

Die Hamburger Initiative zum kostenreduzierten Bauen setzt bei Standards, Planung, Prozessen und Genehmigungsverfahren an. Hamburg nennt auf Basis der Initiative ein mögliches Einsparpotenzial von bis zu 2.000 € brutto je m² Wohnfläche.

Für Projekte wichtig: Das ist keine pauschale Einspargarantie. Übertragbar ist vor allem der Ansatz: Kostentreiber früh identifizieren, Anforderungen hinterfragen und Planung, Ausführung sowie Verfahren gemeinsam optimieren.

Primärquelle: Freie und Hansestadt Hamburg

Denkmalschutz: Planung und steuerliche Schnittstellen

Stand: September 2026

Bei denkmalgeschützten Gebäuden müssen Planung, Ausführung, Abstimmung mit der Denkmalbehörde und Dokumentation früh zusammengedacht werden. Für steuerliche Begünstigungen ist insbesondere wichtig, dass die Maßnahmen und Planungsänderungen vor Beginn mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden.

Für Projekte wichtig: Technische Projektorganisation und steuerliche Beratung müssen sauber getrennt, aber früh koordiniert werden.

Primärquelle: BMF zu § 7i EStG