WISSEN & EINORDNUNG

Förderung & Finanzierung

Förderprogramme, Antragszeitpunkte und Finanzierungsbedingungen früh mit Projektziel und Terminplan abgleichen.

Förderprogramme im Projekt

Neubauförderung – Stand: 02. Oktober 2026

Effizienzhaus 55 (EH55) im Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN): Antragseingang bei der KfW spätestens am 31.12.2026, vorbehaltlich verfügbarer Bundesmittel. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben muss die gültige Baugenehmigung bei Antragstellung vorliegen. Vertragsabschluss und Baubeginn sind vorher mit dem Finanzierungspartner abzustimmen.

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN, KfW 296): Bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter Kredit je Wohnung. Gefördert werden Neubauten, die die programmspezifischen Anforderungen an Energiebedarf und Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus erfüllen. Zusätzlich gelten Vorgaben zur effizienten Wohnflächennutzung sowie zu Bau- und Folgekosten. Flächen, Lebenszykluskosten und technische Nachweise müssen früh geprüft werden. Die EH55-Frist ist keine allgemeine Frist für sämtliche Neubauprogramme.

KfW: EH55-Frist · KfW: KNN 296

Sanierung: KfW 261 prüfen wir gesondert – Neubau- und Sanierungsförderung haben unterschiedliche Voraussetzungen. KfW 261

Wohnraumförderung SH 2027: Verfahrensstand prüfen

Stand: 02. Oktober 2026

Für 2027 stehen 400 Mio. Euro im Haushaltsentwurf vorgesehen; die endgültige Bereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsentscheidung. Die regulären Fristen für die kommunale Vorhabenliste (01.09.2026) und die Vorqualifizierungsunterlagen bei der IB.SH (30.09.2026) sind abgelaufen. Die Projektauswahl ist voraussichtlich für Ende November/Anfang Dezember vorgesehen.

Was jetzt zählt: Verfahrensstand und offene Punkte mit IB.SH und Kommune klären. Für neue oder unvollständige Vorhaben ist die weitere Berücksichtigung individuell abzustimmen; eine Förderzusage ist mit der Vorqualifizierung nicht verbunden.

Offizielles Verfahren SH 2027

Kommunale Infrastruktur: Förderung braucht Projektvorbereitung

Stand: 02. Oktober 2026

Seit Juli 2026 können Kommunen in Schleswig-Holstein Anträge aus dem Infrastruktur-Sondervermögen stellen. Rund 2,1 Milliarden Euro sind für die kommunale Säule vorgesehen.

Für die Umsetzung: Förderfähige Maßnahmen, belastbare Kosten, Genehmigungen, Vergaben und Termine müssen zusammenpassen. Wir unterstützen kommunale Auftraggeber mit Projektsteuerung, Kostenkontrolle und Vergabevorbereitung.

Land SH: kommunale Infrastrukturförderung