FÖRDER-NEWS
IB.SH - Förderbank für Schleswig-Holstein
Die IB.SH berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein. Als zentrales Förderinstitut des Landes setzt sich die IB.SH für Wachstum, Fortschritt und dauerhaft gute Lebensbedingungen in Schleswig-Holstein ein.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist in vielen Bereichen aktiv, um die Zukunft des Landes erfolgreich zu gestalten.
Leistungsspektrum der IB.SH
- Leistungen für Unternehmen und Existenzgründungen
- Leistungen für Immobilienkunden
- Leistungen für Kommunen und kommunalnahe Unternehmen
- Leistungen im Bereich Arbeit und Bildung
- Leistungen im Rahmen europäischer Förderprogramme
- Leistungen für Kreditinstitute
- Leistungen für Verbände und Institutionen
Förderprogramme des Landes
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein betreut im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein einige Förderprogramme. Hier finden Sie eine Übersicht dieser Programme.
08/2025 | Zwei neue Förderangebote stärken das Land Schleswig-Holstein
Kommunaler Wärmefonds zur Förderung von Wärme- und Effizienzprojekten
Der Kommunale Wärmefonds unterstützt Kommunen bereits in frühen Projektphasen und fördert ausschließlich vorbereitende Maßnahmen für investive Vorhaben – etwa in den Bereichen erneuerbare Wärme, Digitalisierung der Wärme und Energieeffizienz.
Gefördert werden unter anderem:
– Machbarkeitsstudien und Standortanalysen
– Umweltverträglichkeitsprüfungen
– Rechts- und Steuerberatung
– Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung (max. 25.000 Euro).
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.
Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 300.000 Euro pro Projekt.
Wird das Gesamtvorhaben nicht realisiert, kann bei entsprechender Begründung auf eine Rückzahlung verzichtet werden
Kontakt
0431 9905-3105
joerg.boettcher[at]ib-sh.de
Neue Förderrichtlinie für kommunale Hafenbaumaßnahmen
Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue Richtline zur Förderung kommunaler Hafenbaumaßnahmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 veröffentlicht.
Hinweis: Die neue Richtlinie ersetzt die bisherige Fassung und aktualisiert einzelne Vorgaben, ohne dabei die Grundstruktur und den Förderfokus grundlegend zu verändern.
Gefördert werden Investitionen von vorzugswiese Gemeinden und Gemeindeverbänden bei:
– Bau, Modernisierung und Ersatz von Hafeninfrastruktur (z. B. Kaianlagen, Liegeplätze, Zugangsinfrastruktur),
– klimafreundliche Versorgungsinfrastruktur (z. B. Strom, Wasserstoff, Methanol).
Förderquote: bis zu 60 %, in besonderen Fällen bis zu 90 % (z. B. interkommunale Kooperationen oder nachhaltige Revitalisierungsprojekte)
Kontakt:
Dr. Cornelia Fessler
0431 9905-2827
Ihr Kontakt zur allgemeinen Förderberatung für Kommunen
Kontakt
Carsten Lorenzen
0431 9905-3263
carsten.lorenzen@ib-sh.de
Der „Bau-Turbo“ – Beschleunigung im Wohnungsbau?
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung BGBl. 2025 I Nr. 257 vom 29.10.2025
Bundesgesetzblatt: BGBl. I
Typ: Gesetz
BGBl.-Nr.: 257
Veröffentlichungsdatum: 29.10.2025
Ausfertigungsdatum: 27.10.2025
Federführung: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
FNA: 213-1
Sachgebiet: Bauwesen
GESTA: P004
Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ – besser bekannt als Bau-Turbo –
will die Bundesregierung Genehmigungsverfahren vereinfachen und den Wohnungsbau spürbar beschleunigen. Angesichts des hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum wäre das ein dringend benötigter Schritt.
Doch noch ist unklar, welche praktischen Auswirkungen das Gesetz haben wird.
Entscheidend wird sein, wie die Kommunen das neue Regelwerk anwenden und in ihre Abläufe integrieren.
Für Bauherren, Investoren und Kommunen bedeutet das:
Chancen sind erkennbar – doch die Umsetzung bleibt abzuwarten.
Jetzt ist das Gesetz verabschiedet und nun wird es darauf ankommen, wie schnell und pragmatisch die neuen Vorgaben vor Ort genutzt werden können, um Planungs- und Bauzeiten tatsächlich zu verkürzen.
KRINGS INGENIEURE XPERTEN begleiten die Entwicklungen aufmerksam.
Wir werden unsere Kunden informieren und unterstützen, sobald sich konkrete Handlungsspielräume aus dem „Bau-Turbo“ ergeben.
Potenzielle Vorteile für Bauherren & Investoren
Hinweis: Viele Regelungen sind optional und hängen von der kommunalen Anwendung ab.
| Nr. | Bereich | Kernnutzen | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|---|
| 1 | Verzicht auf Bebauungspläne / Abweichungen vom Planungsrecht | Sonderregelung § 246e BauGB ermöglicht Projekte teils ohne B-Plan | Weniger Planungszwang, mehr Flexibilität bei Standort, Nutzung & Gestaltung; Kommunen können Abweichungen zulassen, sofern keine erheblichen Umweltbelastungen zu erwarten sind. |
| 2 | Beschleunigte Genehmigungen / kürzere Fristen | Zulassungen nach kurzer kommunaler Prüfung möglich | Wegfall aufwändiger B-Plan-Verfahren spart häufig Jahre; geringere Zeit- & Finanzierungskosten durch reduzierte Kapitalbindung und Planungsunsicherheit. |
| 3 | Mehr Möglichkeiten der Nachverdichtung, Aufstockung und Umnutzung | Leichtere Aufstockungen & Umnutzungen | Effizientere Flächennutzung: Verdichtung, Erweiterung oder Umwandlung (z. B. Gewerbe → Wohnen) werden erleichtert. |
| 4 | Planungs- & Genehmigungsspielräume / Flexibilisierungen | Mehr Flexibilität bei Abweichungen & Befreiungen | Individuelle Lösungen (z. B. zu Lärm/Umwelt); geringere Auflagen im unbeplanten Innenbereich; erleichterte Ausweisung von Wohnflächen in angespannten Märkten. |
| 5 | Rechtssicherheit durch befristete Regelung & Evaluation | Befristete Regelung bis 2030, Evaluation bis Ende 2029 | Mehr Kalkulationssicherheit für Geschäftsfälle innerhalb des Befristungszeitraums. |
| 6 | Reduzierte Verfahrensrisiken & geringere Kosten | Weniger komplexe Planaufstellungen & Abstimmungen | Niedrigeres Verzögerungs- und Rechtsrisiko; schnellere Genehmigungen verkürzen die Kapitalbindung und verbessern die Rentabilität. |
| 7 | Stärkung des Wohnungsneubaus – auch in verdichteten Gebieten | Förderung insbesondere in verdichteten Gebieten | Zusätzliche Investitionschancen in Regionen mit hoher Nachfrage und knappem Angebot. |
| Aspekt | Hinweis |
|---|---|
| Kommunale Anwendung | Die Vorteile greifen nicht automatisch; Kommunen müssen den Bau-Turbo aktiv anwenden. |
| Umwelt & Nachbarschaft | Abweichungen sind nur zulässig, wenn keine erheblichen Umwelt- oder Nachbarschaftsbelastungen zu erwarten sind. |
| Befristung | Wirkung ist zeitlich limitiert (Sonderregelungen befristet; Evaluation vorgesehen). |
| Marktfolgen | Einzelne Interessen warnen vor möglichen Nebeneffekten (z. B. bei Umwandlungen/Mieterschutz). |
| Planungshoheit | Kommunale Planungshoheit bleibt bestehen; der Bau-Turbo ersetzt nicht das gesamte Bauleitrecht. |
Persönliches Fazit zum "Bau-Turbo"


