FÖRDER-NEWS

IB.SH - Förderbank für Schleswig-Holstein

Die IB.SH berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein. Als zentrales Förderinstitut des Landes setzt sich die IB.SH für Wachstum, Fortschritt und dauerhaft gute Lebensbedingungen in Schleswig-Holstein ein.

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist in vielen Bereichen aktiv, um die Zukunft des Landes erfolgreich zu gestalten.

Leistungsspektrum der IB.SH

  • Leistungen für Unternehmen und Existenzgründungen
  • Leistungen für Immobilienkunden
  • Leistungen für Kommunen und kommunalnahe Unternehmen
  • Leistungen im Bereich Arbeit und Bildung
  • Leistungen im Rahmen europäischer Förderprogramme
  • Leistungen für Kreditinstitute
  • Leistungen für Verbände und Institutionen

Förderprogramme des Landes

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein betreut im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein einige Förderprogramme. Hier finden Sie eine Übersicht dieser Programme.

 

Übersicht Förderprogramme

08/2025 | Zwei neue Förderangebote stärken das Land Schleswig-Holstein

Kommunaler Wärmefonds zur Förderung von Wärme- und Effizienzprojekten

Der Kommunale Wärmefonds unterstützt Kommunen bereits in frühen Projektphasen und fördert ausschließlich vorbereitende Maßnahmen für investive Vorhaben – etwa in den Bereichen erneuerbare Wärme, Digitalisierung der Wärme und Energieeffizienz.

 

Gefördert werden unter anderem:

– Machbarkeitsstudien und Standortanalysen
– Umweltverträglichkeitsprüfungen
– Rechts- und Steuerberatung
– Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung (max. 25.000 Euro).

 

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.

 

Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 300.000 Euro pro Projekt.

 

Wird das Gesamtvorhaben nicht realisiert, kann bei entsprechender Begründung auf eine Rückzahlung verzichtet werden

 

Kontakt

Dr. Jörg Böttcher
 
 

0431 9905-3105

joerg.boettcher[at]ib-sh.de

Neue Förderrichtlinie für kommunale Hafenbaumaßnahmen

Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue Richtline zur Förderung kommunaler Hafenbaumaßnahmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 veröffentlicht.

 

Hinweis: Die neue Richtlinie ersetzt die bisherige Fassung und aktualisiert einzelne Vorgaben, ohne dabei die Grundstruktur und den Förderfokus grundlegend zu verändern.

 

Gefördert werden Investitionen von vorzugswiese Gemeinden und Gemeindeverbänden bei:

– Bau, Modernisierung und Ersatz von Hafeninfrastruktur (z. B. Kaianlagen, Liegeplätze, Zugangsinfrastruktur),
– klimafreundliche Versorgungsinfrastruktur (z. B. Strom, Wasserstoff, Methanol).

 

Förderquote: bis zu 60 %, in besonderen Fällen bis zu 90 % (z. B. interkommunale Kooperationen oder nachhaltige Revitalisierungsprojekte)

 

Kontakt:

Dr. Cornelia Fessler

 

0431 9905-2827

 

Ihr Kontakt zur allgemeinen Förderberatung für Kommunen

 

Kontakt

Carsten Lorenzen

 

0431 9905-3263

carsten.lorenzen@ib-sh.de

Der „Bau-Turbo“ – Beschleunigung im Wohnungsbau?

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung BGBl. 2025 I Nr. 257 vom 29.10.2025

BGBl. 2025 I Nr. 257 vom 29.10.2025

Bundesgesetzblatt: BGBl. I

Typ: Gesetz

BGBl.-Nr.: 257

Veröffentlichungsdatum: 29.10.2025

Ausfertigungsdatum: 27.10.2025

Federführung: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

FNA: 213-1

Sachgebiet: Bauwesen

GESTA: P004

Mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ – besser bekannt als Bau-Turbo  –  

will die Bundesregierung Genehmigungsverfahren vereinfachen und den Wohnungsbau spürbar beschleunigen. Angesichts des hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum wäre das ein dringend benötigter Schritt.

Doch noch ist unklar, welche praktischen Auswirkungen das Gesetz haben wird.

Entscheidend wird sein, wie die Kommunen das neue Regelwerk anwenden und in ihre Abläufe integrieren.

 

 

Für Bauherren, Investoren und Kommunen bedeutet das:

Chancen sind erkennbar – doch die Umsetzung bleibt abzuwarten.

Jetzt ist das Gesetz verabschiedet  und nun wird es darauf ankommen, wie schnell und pragmatisch die neuen Vorgaben vor Ort genutzt werden können, um Planungs- und Bauzeiten tatsächlich zu verkürzen.

 

KRINGS INGENIEURE XPERTEN begleiten die Entwicklungen aufmerksam.

Wir werden unsere Kunden informieren und unterstützen, sobald sich konkrete Handlungsspielräume aus dem „Bau-Turbo“ ergeben.

Potenzielle Vorteile für Bauherren & Investoren

Hinweis: Viele Regelungen sind optional und hängen von der kommunalen Anwendung ab.

Übersicht: Potenzielle Vorteile aus dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“
Nr.BereichKernnutzenPraktische Bedeutung
1Verzicht auf Bebauungspläne / Abweichungen vom PlanungsrechtSonderregelung § 246e BauGB ermöglicht Projekte teils ohne B-PlanWeniger Planungszwang, mehr Flexibilität bei Standort, Nutzung & Gestaltung; Kommunen können Abweichungen zulassen, sofern keine erheblichen Umweltbelastungen zu erwarten sind.
2Beschleunigte Genehmigungen / kürzere FristenZulassungen nach kurzer kommunaler Prüfung möglichWegfall aufwändiger B-Plan-Verfahren spart häufig Jahre; geringere Zeit- & Finanzierungskosten durch reduzierte Kapitalbindung und Planungsunsicherheit.
3Mehr Möglichkeiten der Nachverdichtung, Aufstockung und UmnutzungLeichtere Aufstockungen & UmnutzungenEffizientere Flächennutzung: Verdichtung, Erweiterung oder Umwandlung (z. B. Gewerbe → Wohnen) werden erleichtert.
4Planungs- & Genehmigungsspielräume / FlexibilisierungenMehr Flexibilität bei Abweichungen & BefreiungenIndividuelle Lösungen (z. B. zu Lärm/Umwelt); geringere Auflagen im unbeplanten Innenbereich; erleichterte Ausweisung von Wohnflächen in angespannten Märkten.
5Rechtssicherheit durch befristete Regelung & EvaluationBefristete Regelung bis 2030, Evaluation bis Ende 2029Mehr Kalkulationssicherheit für Geschäftsfälle innerhalb des Befristungszeitraums.
6Reduzierte Verfahrensrisiken & geringere KostenWeniger komplexe Planaufstellungen & AbstimmungenNiedrigeres Verzögerungs- und Rechtsrisiko; schnellere Genehmigungen verkürzen die Kapitalbindung und verbessern die Rentabilität.
7Stärkung des Wohnungsneubaus – auch in verdichteten GebietenFörderung insbesondere in verdichteten GebietenZusätzliche Investitionschancen in Regionen mit hoher Nachfrage und knappem Angebot.
Einschränkungen & Bedingungen – wichtig für die praktische Nutzung
AspektHinweis
Kommunale AnwendungDie Vorteile greifen nicht automatisch; Kommunen müssen den Bau-Turbo aktiv anwenden.
Umwelt & NachbarschaftAbweichungen sind nur zulässig, wenn keine erheblichen Umwelt- oder Nachbarschaftsbelastungen zu erwarten sind.
BefristungWirkung ist zeitlich limitiert (Sonderregelungen befristet; Evaluation vorgesehen).
MarktfolgenEinzelne Interessen warnen vor möglichen Nebeneffekten (z. B. bei Umwandlungen/Mieterschutz).
PlanungshoheitKommunale Planungshoheit bleibt bestehen; der Bau-Turbo ersetzt nicht das gesamte Bauleitrecht.

Persönliches Fazit zum "Bau-Turbo"

Der „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB-E) kann punktuell Genehmigungen deutlich beschleunigen, weil Kommunen Wohnungsbau auch ohne Bebauungsplan nach etwa zweimonatiger Prüfung zulassen dürfen; er ist jedoch bis 31.12.2030 befristet und seine Wirkung hängt vollständig vom Willen und den Kapazitäten der jeweiligen Kommune ab. Für Investoren und Bauherren ist das Instrument deshalb nur bedingt attraktiv: Es bietet dort, wo die Kommune es aktiv nutzt, einen echten Zeitgewinn (v. a. für Umnutzung/Nachverdichtung), senkt aber weder Baukosten noch schafft es zusätzliche Förderanreize – zudem bleiben Rechts- und Planungsrisiken bestehen. Insgesamt: nützlich als Beschleunigungs-Option im Einzelfall, aber kein Gamechanger für den flächendeckenden Wohnungsbau.
Foto von IK

Inga Krings